Jede Klage Zählt!
Rechtsmissbrauch hat viele Gesichter. Dem geflüchteten Kind wird ein Kindergartenplatz verwehrt. Eine linke Journalistin wird wegen Verleumdung verklagt. Das Kulturzentrum wird geschlossen. Die Behörde verbietet die antifaschistische Demo. All das kann rechtswidrig und missbräuchlich sein.
Es ist wichtig, dies auch juristisch zu überprüfen. Ein schlechtes Bauchgefühl reicht. Denn: Jeder Einzelfall zählt!
Der Gegenrechtsschutz unterstützt Sie dabei, sich zur Wehr zu setzen. Wir unterstützen Sie, vermitteln anwaltliche Hilfe und übernehmen die rechtlichen Kosten.
Betroffen? Jetzt Kontakt aufnehmen! ​​ PGP ​​ Förderrichtlinien
Was kann gefördert werden? Welche Förderrichtlinien gibt es?
Der Gegenrechtsschutz unterstützt insbesondere in solchen Verfahren, die ansonsten nicht geführt würden. Gefördert werden Verfahren gegen Maßnahmen öffentlicher oder privater Stellen, die einen missbräuchlichen Charakter haben und deshalb nicht nur für die einzelnen Personen relevant sind: Indem wir bei der Abwehr helfen, schützen wir auch rechtsstaatliche und demokratische Strukturen für die gesamte Gesellschaft. Dabei muss die staatliche oder private Maßnahme missbräuchlich sein. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Maßnahme rechtswidrig ist und zudem der Durchsetzung einer autoritären politischen Agenda dient. Gleiches gilt bei einer Maßnahme, die von einer Behörde ausgeht, deren Leitung einer verfassungsfeindlichen Partei (im Sinne einer Einstufung als gesichert extremistisch durch das zuständige Amt für Verfassungsschutz) angehört.
Anlass solcher juristischer Angriffe durch öffentliche oder private Stellen kann die Veröffentlichung wissenschaftlicher Texte, journalistische Berichterstattung, eine künstlerische oder aktivistische Auseinandersetzung oder jegliche Meinungsäußerung sein.
Hierfür ist nicht ausreichend, dass es sich um eine potenziell rechtswidrige Maßnahme handelt, sondern es muss zugleich eine politische Motivation nahe liegen.
Gefördert wird – sofern in einem angemessenen Umfang personell und finanziell möglich – auch die juristische Hilfestellung und Beratung, um zivilgesellschaftliches Engagement zu ermöglichen und abzusichern. Wir unterstützen dabei insbesondere im Vorfeld von geplanten Veranstaltungen und Veröffentlichungen (z.B. Flyer, Plakate, Handouts).
Um ein einheitliches und transparentes Verfahren zu ermöglichen, legen wir den Entscheidungen unsere Förderrichtlinien zu Grunde. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht nicht. Die genauen Förderrichtlinien finden Sie hier.
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