Jede Klage Zählt!
Rechtsmissbrauch hat viele Gesichter. Dem geflüchteten Kind wird ein Kindergartenplatz verwehrt. Eine linke Journalistin wird wegen Verleumdung verklagt. Das Kulturzentrum wird geschlossen. Die Behörde verbietet die antifaschistische Demo. All das kann rechtswidrig und missbräuchlich sein.
Es ist wichtig, dies auch juristisch zu überprüfen. Ein schlechtes Bauchgefühl reicht. Denn: Jeder Einzelfall zählt!
Der Gegenrechtsschutz unterstützt Sie dabei, sich zur Wehr zu setzen. Wir unterstützen Sie, vermitteln anwaltliche Hilfe und übernehmen die rechtlichen Kosten.
Betroffen? Jetzt Kontakt aufnehmen! ​​ PGP ​​ Förderrichtlinien
Wer kann unterstützt werden?
Der Gegenrechtsschutz steht grundsätzlich allen Menschen sowie Organisationen und Verbänden offen, die sich zivilgesellschaftlich für eine offene demokratische Gesellschaft engagieren. Wir unterstützen Betroffene mit diversen Hintergründen und richten uns dabei besonders an marginalisierte Gruppen.
Der Gegenrechtsschutz bietet juristische und finanzielle Unterstützung vor allem für Personen, denen diese Ressourcen fehlen und die deshalb ohne die Förderung nicht (juristisch) gegen die missbräuchliche Maßnahme vorgehen würden.
Wir richten uns an Personen, die durch Maßnahmen der Verwaltung oder anderer staatlicher Stellen in ihren Rechten beschnitten werden, weil sie nicht den politischen Vorstellungen autoritär handelnder Kräfte entsprechen. Das können Angehörige diskriminierter Gruppen sein, aber auch Aktivist:innen, Medienschaffende, Lehrer:innen, oder Beamt:innen in der Verwaltung selbst. Auch Personen, die wegen ihrer Äußerungen im Zusammenhang mit dem Thema Rechtsextremismus bzw. von rechtsextremen Akteur:innen, Parteien oder Unternehmen rechtlich belangt werden können sich bei uns melden.
[zurück]