Jede Klage Zählt!
Rechtsmissbrauch hat viele Gesichter. Dem geflüchteten Kind wird ein Kindergartenplatz verwehrt. Eine linke Journalistin wird wegen Verleumdung verklagt. Das Kulturzentrum wird geschlossen. Die Behörde verbietet die antifaschistische Demo. All das kann rechtswidrig und missbräuchlich sein.
Es ist wichtig, dem auch juristisch nachzugehen. Ein schlechtes Bauchgefühl reicht. Denn: Jeder Einzelfall zählt!.
Der Gegenrechtsschutz unterstützt Sie dabei, sich zur Wehr zu setzen. Wir unterstützen Sie, vermitteln anwaltliche Hilfe und übernehmen die rechtlichen Kosten.
Betroffen? Jetzt Kontakt aufnehmen! ​​ PGP ​​ Förderrichtlinien
Was macht der Gegenrechtsschutz?
Widerstand ist sinnvoll
Weltweit werden autoritäre Populist:innen zunehmend in die Parlamente gewählt. Einmal an der Macht, schrecken diese auch vor rechtswidrigen Maßnahmen nicht zurück. Nach dem Vorbild von Parteien wie Fidesz in Ungarn und der PiS in Polen können autoritäre Populist:innen auch in Deutschland das Recht missbrauchen, um ihre antidemokratischen und illiberalen Ziele zu erreichen. Auf diese Weise verschieben sie graduell Grenzen dessen, was “normal” ist, schikanieren politische Andersdenkende und grenzen Betroffene aus.
Mittels Abmahnungen und Klagen üben rechte Netzwerke Druck auf Menschen aus Aktivismus, Politik, Wissenschaft, Kunst und Journalismus aus. Wenn kritische Stimmen dabei systematisch mundtot gemacht werden, bedroht das die Meinungsfreiheit und den öffentlichen Diskurs. Dieses Vorgehen wird „SLAPP“ genannt.
In all diesen Fällen kommt es darauf an, den Rechtsstaat in Anspruch zu nehmen und sich dagegen zu stellen. Fälle des Rechtsmissbrauchs müssen vor Gericht landen. Dafür gibt es den Gegenrechtsschutz.
Betroffene erzählen
Luca Barakat
Schüler
Luca Barakat wurde wegen eines Tweets abgemahnt
Sahak Ibrahimkhil
Flüchtlingsaktivist und Lokalpolitiker
„Ich kenne mich mit Abmahnungen nicht aus und als ich die riesigen Summen gesehen habe, hatte ich Angst.“
Silvio Lang
Silvio Lang vertritt einen Verein, der durch die Klage existenzgefährdet ist
Schakeela Stark
„Die Sache hat mich bestärkt, mich erst recht für Demokratie einzusetzen.“
Mit Expertise zur Gegenwehr
Ein zivilgesellschaftlicher Beirat unterstützt die Arbeit des Gegenrechtsschutzes und stellt sicher, dass wir unsere Ziele einhalten. Wir stehen in ständigem Austausch mit zivilgesellschaftlichen Initiativen und freuen uns über Hinweise auf mögliche Fälle, in denen wir unterstützen können.
Spenden: Unterstützen Sie den Gegenrechtsschutz
“Es hat eine hohe Bedeutung, dass es gesellschaftliche Strukturen gibt, die das unterstützen. Man merkt, man ist nicht alleine.”
(Thomas Meyer-Ross über den Gegenrechtsschutz in der Sächsischen Zeitung 25.1.2024)
Nur dank Ihrer Spende können wir Betroffene unterstützen. Jetzt über FragDenStaat spenden!
Fragen und Antworten zur Förderung
Welche Rechtsstreitigkeiten werden durch den Gegenrechtsschutz unterstützt? Finanzierung des gemeinnützigen Rechtsschutzfonds Wofür konkret setzen Sie meine Spende ein? Sie wollen über den Gegenrechtsschutz informieren?
Hier finden Sie einen Kurzüberblick (PDF) – der Gegenrechtsschutz auf einer Seite. Sie erreichen uns per E-Mail unter kontakt@gegenrechtsschutz.de. Einen PGP-Schlüssel für die Mailadresse finden Sie hier.
Wofür konkret setzen Sie meine Spende ein?
Der gemeinnützige Rechtshilfefonds trägt sich vor allem über Spenden. Wir möchten Sie daher bitten, für den Gegenrechtsschutz zu spenden. Hier geht es zur Spendenseite.
Ihre Spende wird zunächst ausschließlich für den Gegenrechtsschutz und die Finanzierung der darunter ausgerichteten Tätigkeiten verwendet. Kostenpunkte sind hierbei insbesondere die Prüfung der Förderanträge, ggf. Finanzierung der Rechtsverteidigung, allgemeine Recherche, Koordinierung und Information Betroffener, Aufbau einer Fall-Datenbank, Organisation von Informationsveranstaltungen und -materialien, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Verwaltung des Fonds.
Sollte absehbar sein, dass die im Fonds befindlichen Spenden für die Unterstützung entsprechender Verfahren auf absehbare Zeit nicht mehr erforderlich sein dürften, behalten wir uns vor, die im Fonds befindlichen Spenden in andere Projekte zu überführen, die diesem Projekt ihrem Zweck nach möglichst nahekommen. Dies werden wir transparent ankündigen.
Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Sie können bei uns eine Spendenquittung für Ihre Steuererklärung erhalten.
Wer kann unterstützt werden?
Mit dem Gegenrechtsschutz können Menschen und Organisationen unterstützt werden, die von der Verwaltung oder anderen öffentlichen Stellen in ihren Rechten beschnitten werden, weil sie nicht den politischen Vorstellungen autoritär handelnder Kräfte entsprechen. Das können Angehörige diskriminierter Gruppen sein, aber auch Aktivist:innen, Medienschaffende, Lehrer:innen, oder Beamt:innen in der Verwaltung selbst. Melden können sich auch Personen, die wegen ihrer Äußerungen im Zusammenhang mit dem Thema Rechtsextremismus bzw. von rechtsextremen Akteur:innen rechtlich belangt werden (Abmahnungen / Klagen / Rechtliche Drohungen).
Sie können sich an den Gegenrechtsschutz für finanzielle und auch für ideelle Unterstützung wenden. Wir koordinieren Verfahren und Erfahrungsaustausch, vernetzen Betroffene und unterstützen bei der Öffentlichkeitsarbeit.
Anfragen an den Gegenrechtsschutz werden vertraulich behandelt. Nach Abschluss der Verfahren werden die jeweiligen Ergebnisse anonymisiert und in der Regel veröffentlicht.
Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen bitte unter kontakt@gegenrechtsschutz.de. Jeder Einzelfall zählt!
Sie wollen über den Gegenrechtsschutz informieren?
Hier finden Sie einen Kurzüberblick – der Gegenrechtsschutz auf einer Seite. Sie erreichen uns per E-Mail unter kontakt@gegenrechtsschutz.de. Einen PGP-Schlüssel für die Mailadresse finden Sie hier.
Welche Rechtsstreitigkeiten werden durch den Gegenrechtsschutz unterstützt und welche Förderrichtlinien gibt es?
Der Gegenrechtsschutz unterstützt insbesondere in solchen Verfahren, die ansonsten nicht geführt würden und die über den Einzelfall hinaus gesamtgesellschaftliche Bedeutung haben. Um ein einheitliches und transparentes Verfahren zu ermöglichen, legen wir den Entscheidungen unsere Förderrichtlinien zu Grunde. Kriterien sind dabei unter anderem die Missbräuchlichkeit und Rechtswidrigkeit der Maßnahme. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht nicht. Die genauen Förderrichtlinien finden Sie hier.